Reisestipendien für Auslandsvorhaben

Stipendienprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin

2. Mai 2024

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Es werden Stipendien für Reise und Transport im Zusammenhang mit herausragenden Präsentationsvorhaben im Ausland vergeben. Gefördert werden Vorhaben von professionellen Berliner Künstler*innen oder Gruppen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte öffentlichkeitswirksame Präsentationsformate, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Einzelkünstler*innen oder Gruppen), die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
  • Gruppen müssen sich für den Zweck der Reise zu einer GbR zusammenschließen.
  • Die Mehrzahl der Gruppenmitglieder lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Die Berliner Künstler:innen sind mit ihrem Präsentationsvorhaben von einem internationalen Partner im Ausland eingeladen, sich dort der Öffentlichkeit zu präsentieren.
  • Eigenleistungen der lokalen Veranstalter müssen nachgewiesen werden.
  • Das Vorhaben soll nachhaltige Kontakte erwarten lassen.
  • Das Auslandsvorhaben muss im jeweiligen Förderjahr stattfinden und hat noch nicht begonnen.
  • Ausgeschlossen sind reine Künstlerresidenzen, Arbeits-, Recherche- und Studienaufenthalte

Umfang der Förderung

Gewährt werden Stipendien für Reise und Transport im Zusammenhang mit herausragenden Auslandspräsentationen von Berliner Künstler*innen. Es können Stipendien in Höhe von 500, 1.000, 2.000, 3.000, 4.000, 5.000, 6.000, 7.000 oder 8.000 Euro beantragt werden. Ein Stipendium über 8.000 Euro kann bei Einreichung einer besonderen Begründung gewährt werden.
Die Anlage »Reisende und Transport« muss verwendet werden. Den Vordruck finden Sie zum Download hier auf der Website.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird halbjährig vergeben. Die Antragsfristen sind der 2. Mai für das laufende Jahr und der 17. Oktober für das folgende Jahr.

Reisevorhaben, welche zur Antragsfrist am 2. Mai 2024 eingereicht werden, können frühestens ab Juli in 2024 stattfinden. Zur Antragsfrist am 17. Oktober 2024 können nur Reisevorhaben für das Jahr 2025 eingereicht werden.

Antragsstellung

Weitere Informationen aus der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin

  • Förderung
  • Berlin
  • Stipendium

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