Ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

15. Juli 2025

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Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2026 bis Dezember 2027)

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteurinnen und Akteure der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z. B. Jubiläen)

Reine Filmfestivals und Filmreihen sind nicht förderfähig. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2026, eine Projektdauer bis Dezember 2027 ist möglich. Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt auf unserer Webseite zu entnehmen.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2025 um 14:00 Uhr. Bewerbungen können über unser Portal eingereicht werden.

Eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung finden Sie auf unseren Webseiten.

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich ab Mai 2026 veröffentlicht, die Antragsfrist wird es voraussichtlich im Sommer 2026 geben.

  • Förderung
  • Festival

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