Ein- und zweijährige Festivals und Reihen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
14. Juli 2026
14. Juli 2026
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteurinnen und Akteure der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.
Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:
Reine Filmfestivals und Filmreihen sind nicht förderfähig. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2027, eine Projektdauer bis Dezember 2028 ist möglich.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen:
Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 7 Personen an den Jurysitzungen vor Ort teilnehmen.
Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 14. Juli 2026, um 14:00 Uhr.
Link zum Online-Formular:
https://service.berlin.de/dienstleistung/355999/
Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/