Ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

16. Juli 2024

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Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von mind. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die Ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben.
  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin
  • Die Honoraruntergrenzen müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Weitere Informationen auf der Webseite der Senatsverwaltung.

  • Förderung
  • Festival

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