Ein- und zweijährige Festivals und Reihen

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

14. Juli 2026

Logo Senatsverwaltung

Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteurinnen und Akteure der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. Jubiläen)

Reine Filmfestivals und Filmreihen sind nicht förderfähig. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2027, eine Projektdauer bis Dezember 2028 ist möglich.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen:

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-festivals-und-reihen/infoblatt.pdf?ts=1778066864

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die interdisziplinäre Jury besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 7 Personen an den Jurysitzungen vor Ort teilnehmen.

Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan und die Spielstättenbestätigung gibt es verbindliche Anlagen, die verpflichtend zu verwenden ist.

Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 14. Juli 2026, um 14:00 Uhr.

 

Link zum Online-Formular:

https://service.berlin.de/dienstleistung/355999/

Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung:

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/

  • Förderung
  • Festival

Zum Weiterlesen

Logo der Ernst von Siemens Musikstiftung

Nachwuchsförderung (Frist: 1.10.26)

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Stiftung ab 2025 auf die Nachwuchsförderung. Unterstützt werden mit jeweils 25.000 Euro zwanzig musikalische Kinder- und Jugendprojekte jährlich.

bangaloREsidency

bangaloREsidency (Frist: 15.4.26)

Die bangaloREsidency wurde als Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore initiiert. Ziel des Programmes ist es, Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbei...

Logo Senatsverwaltung

Vierjährige Festivals und Reihen (Frist: 15.7.25)

Mit den Mitteln sollen stadtpolitisch relevante Festivals und Reihen gefördert werden, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind.

Logo des Musikfonds

Musikfonds (Frist: 31.08.26)

Der Musikfonds fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderun...

Maerz Musik

MaerzMusik

MaerzMusik sees itself as a place to exchange artistic knowledge(s) through new encounters and collective experiences.