Projektförderung

Ernst von Siemens Musikstiftung

15. September 2024

Logo der Ernst von Siemens Musikstiftung

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderbedingungen einverstanden erklären. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lesen Sie die Förderbedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch.

Antragsfristen

  • Zur Frist am 15. September können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
  • Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.

Fördermodus

  • Jede Institution kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
  • Jede Institution kann mit nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
  • Es können maximal drei Projekte in drei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. Perioden (z.B. bei Biennalen) gefördert werden.

Antragssteller

  • Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich.
  • Der anzugebende Antragsteller ist Ansprechpartner für alle inhaltlichen Rückfragen. Antragsteller*in und kaufmännische Leitung müssen zeichnungsberechtigt für die Institution sein, da sie im Fall einer Förderung den Fördervertrag unterzeichnen.

Online-Antrag

  • Anträge können nur online in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Hierfür müssen Sie sich in unserem Antragssystem anmelden. Füllen Sie das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus.
  • Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich.
  • Überprüfen Sie über die PDF-Ansicht Ihren Antrag. In der Form, in der Ihr Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt.
  • Dem Kuratorium werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine weitere Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Konzertprogramme, Kurzbiografien, Inhaltsverzeichnis bei Publikationen, Teilnehmer und Programm bei Symposien, o.a. Sollte die Datei mehr als acht Seiten umfassen oder nicht den Formatierungsangaben entsprechen, wird sie dem Kuratorium zur Sitzungsvorbereitung nicht vorgelegt. Das Dokument können Sie im Antragsformular hochladen.
  • Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Fördersumme

  • Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt vor allem künstlerische Kosten.
  • Die EvS Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten.
  • Das Kuratorium achtet darauf, in welchem Verhältnis die angesuchte Förderung zu den finanziellen Beteiligungen anderer Institutionen, Veranstalter oder Stiftungen steht. Mindestens eine weitere Institution sollte sich in einem finanziellen Rahmen am Projekt beteiligen, der in ähnlicher Höhe wie der bei der EvS Musikstiftung angefragte Förderbetrag liegt. Wenn der angefragte Förderbetrag weit über den einzelnen finanziellen Beteiligungen der anderen Projektförderer liegt, kann das Projekt nicht unterstützt werden.
  • Vergleichbare künstlerische Leistungen sollten unabhängig von Geschlecht und Herkunft gleich honoriert werden.
  • Selbst wenn Sie nur für einen Teil des Projekts um Unterstützung ansuchen, benötigt die Stiftung immer einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan. Wenn Sie z.B. für die Unterstützung eines Kompositionshonorars anfragen, müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan zumindest des Uraufführungskonzerts einreichen.

Mehr Informationen auf der Webseite der Ernst von Siemens Musikstiftung.

  • Förderung
  • Projektförderung
  • EvS Musikstiftung

Zum Weiterlesen

Logo des Goethe Institut

Reisekostenförderung (Frist: dauerhaft)

Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstle...

Logo des Goethe Institut

Grün unterwegs: Nachwuchsensembles (Frist: 23.6.24)

Musik und Nachhaltigkeit: Zusammen mit Ensembles, Chören, Orchestern, Musiker*innen im europäischen Ausland musizieren, sich besser kennen lernen, austauschen und dem Thema Nachhaltigkeit verpflichten, dafür steht die Projektförderung GRÜN UNTERWEGS.

Logo des Goethe Institut

Grün unterwegs: Professionelle Musiker*innen (Frist: 23.6.24

Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt lädt professionelle Musiker*innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Der intensive Austausch zum Thema Nachhaltigkeit soll neben der musikalischen Qualität im Fokus stehen. ...

Logo Senatsverwaltung

Ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Frist: 16.7.24)

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Logo Musikfonds

Stipendienprogramm Künstliche Intelligenz (Frist: 12.07.24)

Das STIP-4 Stipendienprogramm richtet sich an etablierte Komponist*innen in Deutschland, die sich mit KI-basierter Musikproduktion beschäftigen. Ziel ist es, die Potenziale von KI als Werkzeug zur Inspiration und zur Kreation unbekannter Klangwelten zu erforschen und innovative kompositori...