Die Berliner Senatsverwaltung reagiert damit auf das wachsende Interesse an künstlerischer Forschung und die zunehmende Bedeutung von Kunst für das Wissen und den Wissenstransfer in die Gesellschaft. Während in den letzten Jahren – vor allem international – vielfach Promotionsprogramme für Künstler*innen an Kunsthochschulen entstanden sind, macht es sich das Berliner Förderprogramm zur Aufgabe, abseits von Qualifizierungsprogrammen Freiräume des künstlerischen Forschens zu eröffnen.
Gefördert werden alle zwei Jahre 13 Forschungsvorhaben aller Disziplinen, die von Einzelpersonen und freien Gruppen eingereicht werden können. Die zweijährigen Stipendien sind mit 30.000 € jährlich dotiert.
Zudem stehen Mittel für öffentliche Veranstaltungen in Berlin zur Verfügung, die Einblicke in die Forschungsvorhaben geben und aktiv zu einer Formulierung und kontinuierlichen Weiterentwicklung forschender Praktiken in den Künsten, deren Fragen, Methoden und Verfahren beitragen wollen.
Antrag
Ausschreibung der Förderjahre 2024/25
Die Ausschreibung der Förderjahre 2024/25 wird
am 1. Juni 2023 auf dieser Webseite und über den Newsletter des Berliner Förderprogramms Künstlerische Forschung veröffentlicht. Gleichzeitig werden auch die Termine für die Informationsveranstaltungen bekannt gegeben, bei denen Fragen zur Antragstellung und Ausrichtung des Programms gestellt werden können.
Die Bewerbungsfrist für die Förderjahre 2024/25 endet
am 31. Juli 2023.
Über die Auswahl entscheidet eine unabhängige Jury, die ihr Ergebnis Ende Oktober 2023 mitteilt.
Zielgruppe
Die Stipendien richten sich an forschende Künstler:innen, die ein Forschungsvorhaben verfolgen oder einen Beitrag zur Grundlagenforschung im Feld der künstlerischen Forschung leisten und sich aktiv in die Weiterentwicklung der künstlerischen Forschung einbringen wollen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen.
Voraussetzungen
Die Antragsteller:innen
- haben eine künstlerische Ausbildung im In- oder Ausland abgeschlossen oder können eine mehrjährige professionelle künstlerisch-wissenschaftliche Tätigkeit auf ihrem Gebiet nachweisen
- sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen, haben bereits über mehrere Jahre Beiträge zur künstlerischen Forschung geleistet und können dies mit entsprechenden Arbeitsproben und im künstlerischen Lebenslauf belegen
- verfolgen ein künstlerisches Forschungsprojekt oder ein Projekt zur künstlerischen Grundlagenforschung
- möchten sich aktiv in die Gestaltung der öffentlichen Veranstaltungen des Programms einbringen
- erhalten nicht zeitgleich ein Stipendium des Landes Berlin
- leben und arbeiten in Berlin
- sind zum Zeitpunkt der Förderung nicht Mitglied einer Hochschule
Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury sowie des Vorstands und Beirats der Gesellschaft für künstlerische Forschung sowie Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige.
Barrierefreiheit
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Künstler:innen mit Behinderung und bitten Interessent:innen, die ein anderes als das schriftliche Online-Antragsverfahren wählen möchten oder Unterstützung benötigen, sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens an uns zu wenden.
Weitere Informationen zum Stipendium auf der Seite des Berliner Förderprogramm Künstlerische Forschung.