Meiner Meinung nach sind die stipendienartigen Förderungen die besten Maßnahmen in dieser Zeit, aber auch darüber hinaus. Das zwingt Freischaffende nicht zur »Projektitis« und erkennt endlich das tägliche Üben, Recherchieren, Vorbereiten und Sichweiterbilden als ein Teil der Berufsausübung an!
Gegen »Projektitis« und für Nachhaltigkeit spricht mehr Geld für unbürokratischen Wiederaufnahmen, und für die Auftrittsorten, damit sie sich leisten können, (bezahlte!) Aufführungschancen zu generieren. Weniger produzieren, mehr, öfter und länger spielen.
Als (Gast-)Bühnenmusikerin habe ich zwei Themen, die mich im Moment besonders beschäftigen und bei denen ich Klärungsbedarf sehe:
1. Es bleibt ein großes, oft unerkanntes Problem: Gäste an Theatern sind keine Solo-Selbständigen sondern Kurzzeitangestellte, jeweils für ein paar Wochen für die Proben und dann für die einzelnen Tage (!) der Vorstellungen! Bei mir, wie bei vielen anderen, ist es eine Mischung: Wenn ich in der Freien Szene und an eigenen Projekten arbeite bin ich selbständig und problemlos in der Künstlersozialkasse. Wenn ich aber von einem Staats-, Stadt-, oder Landestheater engagiert werde, bin ich Angestellte und muss die einzelnen Termine der KSK anmelden, die dann die Beweise fordert, dass ich weiterhin hauptsächlich selbstständig bin. Mit dem Risiko, aus der KSK rauszufliegen, die unsere Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sichert.
Ich plädiere dafür, auch an Theatern als Freiberuflerin arbeiten zu können. Früher war das teilweise möglich, mittlerweile ist es leider ausgeschlossen.
2. Gerade sollte ich mein Einverständnis dafür geben, dass ein Stück, in dem ich mitspiele und theoretisch noch live laufen würde, gestreamt werden darf – und zwar sowohl nicht-kommerziell als auch eventuell im kommerziellen Rahmen. Das ist, finde ich, noch nicht ausdiskutiert. Ab wann könnte eine Gage fällig werden?
Ich finde, wir Gäste werden da zu sehr benachteiligt. Nicht nur müssen wir schutzlos den Ausfall der Veranstaltungen hinnehmen, sondern dazu noch auf alternativen Einnahmenmöglichkeit grundsätzlich verzichten.