Die nächste Antragsfrist endet am Sonntag, 15. Oktober 2023, und betrifft Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2024 realisiert werden sollen.
Die Beantragung erfolgt unter Nutzung eines Online-Formulars
Bitte beachten Sie, dass spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist zusätzlich ein unterschriebenes Originalexemplar des Antrags samt Anlagen einzureichen oder per Post zu versenden ist.
Bitte lesen Sie die Förderkriterien sowie die zur Verfügung gestellten Dokumente aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an den Fachbereich.
Förderkriterien
Ziel der Fördermaßnahme ist die Optimierung im Organisationsbetrieb von Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft. Die Akteur*innen der Freien Szene arbeiten und finanzieren sich häufig projektgebunden. Innerhalb der Projektförderungen sind Ausstattungskosten selten abzurechnen, so dass oft über private Mittel die Voraussetzungen und Arbeitsgrundlagen für geförderte Projekte erst geschaffen werden müssen. Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kulturszene und hat insofern ein immanentes Interesse an einer Verstetigung bzw. Erweiterung. Mit dem zusätzlichen Förderinstrument wird eine Ergänzung geschaffen, die eine strukturelle Entwicklung unterstützt. Ermöglicht werden einerseits technische und andere bewegliche Anschaffungen, andererseits Qualifizierungen und Organisationsberatungen.
Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Einrichtungen
- zu einer Verbesserung im Betriebsablauf / bei den Arbeitsbedingungen beitragen,
- eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
- die Attraktivität des Ortes / des Angebotes für das Publikum erhöhen,
- die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern,
- die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.
Art und Umfang der Finanzierung
Es handelt sich in der Regel um eine Festbetragsfinanzierung, die unabhängig von einer Projektförderung gewährt wird. Unterstützt werden im Bereich der strukturellen Stärkung der Kunst- und Kulturszene Pankows Ausgaben für technische Ausstattungen und bewegliche Anschaffungen, die dazu beitragen, dass der Kunst- und Kulturbetrieb in den Einrichtungen bewahrt und optimiert werden kann. Darüber hinaus können die Fördermittel für Qualifizierungen (Beratungen oder Weiterbildungen im Bereich der Belange der Kunst- und Kreativwirtschaft) eingesetzt werden. Es sollen im Besonderen Investitionen ermöglicht werden, die nicht über Projektmittel finanzierbar sind. Ausgeschlossen ist die Unterstützung baulicher Sanierungsmaßnahmen.
Die Höhe und Zusammensetzung der jeweiligen Fördersumme sind abhängig von der Gesamtantragslage und der zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel im betreffenden Haushaltsjahr. Pro Einrichtung und Jahr kann ein Antrag eingereicht werden. Bei einer Gesamtfördersumme von 30.000,00 € können für technische und bewegliche Ausstattungen Mittel ab 500,00 € bis maximal 7.500,00 € pro Antrag/pro Jahr bewilligt werden. Qualifizierungen können bis 500,00 € pro Einrichtung/pro Jahr unterstützt werden.
Sollten die Mittel nach Antragsprüfung nicht vollständig ausgeschöpft werden, so fließen sie zurück in den Bezirkskulturfonds.
Es können nur solche Investitionen getätigt werden, die neu angeschafft werden. Auch Teilbeträge können übernommen werden, wenn die Investitionskosten die Fördersumme übersteigen und gewährleistet wird, dass die restliche Summe durch Eigenmittel / Drittmittel aufgebracht werden kann. Die Mittel sind an das Jährlichkeitsprinzip gebunden und müssen bis 31. Dezember des laufenden Jahres ausgegeben werden. Frühestmöglicher Beginn des Förderzeitraumes ist der 1. März des laufenden Jahres. Die Anschaffungen müssen in der Einrichtung sorgfältig gepflegt und inventarisiert werden.
Die Förderempfänger:innen sind in einem Verlauf von sechs Jahren verpflichtet, den Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirk Pankow darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Ausstattung nicht mehr in der Einrichtung genutzt wird (sei es durch Auflösung oder Umorientierung). Es wird dann mit dem Förderbeirat über eine Weiterverwendung etwa in anderen Einrichtungen mehrheitlich abgestimmt.
Antragsteller:innen
Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die gegenwärtig keine Spielstättenförderung im Sinne einer strukturellen Förderung (z.B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Zuwendungsempfänger:innen können natürliche und juristische Personen sein.
Weitere Informationen auf der Website der Bezirksamt Pankow