Projektförderung Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Goethe Institut

1. September 2024

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Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe Institut fördert kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützt das Goethe Institut die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.

Wer wird gefördert?

Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen.

Das Goethe Institut begrüßt insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Was wird gefördert?

Mit dem IKF werden internationaler Koproduktionen gefördert, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.

Vergabekriterien

  • Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte) 
  • Qualität des Projekts   
  • Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen  
  • Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
  • ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration  
  • Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland  
  • Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.

Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.

Nächster Bewerbungsschluss

Neuerung beim Bewerbungsprozess: Für das Jahr 2024 ist es möglich, Anträge unterjährig zu stellen.  

Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden.   

Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektantrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden muss.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Internationale Koproduktionen auf der Seite des Goethe Institut.

 

  • Goethe Institut
  • Förderung
  • Internationaler Austausch

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