Lotto Stiftung Berlin

1. Januar 2050

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©Lotto Stiftung Berlin

Bei der LOTTO-Stiftung Berlin können zwei Arten der Zuwendung beantragt werden:

1. Die Projektförderung

Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben.

2. Die Institutionelle Förderung

Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben auf der Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplanes.

Die Zuwendungen können gewährt werden in Form von:

  • zweckgebundenen Zuschüssen, Schuldendiensthilfen oder anderen nicht rückzahlbaren Leistungen
  • Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden oder beweglichen Sachen ohne angemessene Gegenleistung
  • Verlustdeckungszusagen oder Bürgschaftsübernahmen
  • Darlehen oder bedingt rückzahlbaren Leistungen

Antragstellung

Durchschnittlich gehen Jahr für Jahr über 250 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin ein. Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.

Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet.

Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt. 

Weitere Informationen zur Förderung und der Antragstellung auf der Seite der Lotto Stiftung Berlin.

  • Förderung
  • Lotto Stiftung Berlin

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