Kulturstiftung des Bundes

Allgemeine Projektförderung

31. Juli 2024

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Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Fördergrundsätze

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular steht Ihnen die Abteilung "Allgemeine Projektförderung" unter der Rufnummer 0345/2997-115 und für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag Frau Marie Cathleen Haff, Leiterin der Allgemeinen Projektförderung, unter 0345/2997-123 zur Verfügung.

Der Einsendeschluss für die 44. Jurysitzung ist der 31. Juli 2024.

Weitere Informationen zu diversen Projektförderungen und kommende Antragsfristen auf der Seite der Kulturstiftung des Bundes.

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