Kulturstiftung des Bundes
Allgemeine Projektförderung
31. Januar 2026
31. Januar 2026
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im Mai 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Weitere Informationen zur Projektförderung auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes.