Kofinanzierungsfonds
Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt
1. Juni 2024
1. Juni 2024
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Für Anträge, die eine Kofinanzierung des Fonds Darstellende Künste, der Kulturstiftung des Bundes und der EU vorsehen, gibt es festgelegte Antragsfristen. Diese finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.