Hauptstadtkulturfonds

15. April 2024

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©Hauptstadtkulturfonds

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Zweck/Ziele der Förderung

Gefördert werden kleine wie größere Projekte: innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen. Berücksichtigt werden Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche und künstlerische Qualität.

Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des In- und Auslands, wobei internationale Kooperationspartnerschaften möglich und erwünscht sind. Die Realisierung des Projektes sollte in Kooperation mit oder durch einen Berliner Träger/Partner erfolgen. Antragsteller*innen aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein. Eine Bestätigung des vorgesehenen Präsentationsortes / Veranstaltungsortes sollte dem Antrag beigefügt sein. Es sollten mindestens vier Aufführungen/Veranstaltungen vorgesehen werden. Die Anzahl von Aufführungen ist vom Spielort/Veranstaltungsort in der Spielstättenbestätigung zu garantieren.

Ausschließende Bedingungen der Förderung

Eine institutionelle und über Jahre währende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen. Für fortlaufende und aufeinander folgende Projekte und Veranstaltungen ist eine Finanzierung nicht möglich; es sei denn, dass der Gemeinsame Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds in Einzelfällen Ausnahmen zulässt. 2 Projekte, die in Zentralen der politischen Parteien und in Häusern der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften stattfinden, werden aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gefördert. Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben. Ausgaben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert werden, sind von der HKF-Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung und Antragsfristen

Der Hauptstadtkulturfonds bittet um eine Online-Bewerbung für die Projektförderung. Das Online-Formular steht auf der Website des Hauptstadtkulturfonds ab Mitte/Ende März bzw. Anfang September jedes Jahres bis zum jeweiligen Abgabetag zur Verfügung. Antragsfristen sind in der Regel der 15. April und 1. Oktober jedes Jahres. Die genauen Ausschreibungsbedingungen, Fristen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden.

Weitere Informationen auf der Website des Hauptstadtkulturfonds

  • Förderung
  • Hauptstadtkulturfonds
  • Berlin
  • Projektförderung

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