Berliner Projektfonds Urbane Praxis
1. Januar 2024
1. Januar 2024
Nach einer erfolgreichen Pilotphase in 2021 fördert der Berliner Projektfonds Urbane Praxis in diesem Jahr erneut künstlerische Projekte mit 1,2 Mio. Euro.
Der Charakter Berlins ist durch den Einfluss der verschiedenen hier lebenden Menschen geprägt. Gerade die öffentlich zugänglichen Räume wurden und werden von Kulturschaffenden und Künstler*innen als Begegnungs- und Aktionsorte (um-)genutzt. Die Stadt selbst ist somit Teil von künstlerischen und politischen Arbeiten und Aushandlungsprozessen. Der öffentliche Raum ist auch immer Kultur- und Kunstort! In Zeiten einer zunehmenden Kommerzialisierung des Raums und steigender Mieten sind Möglichkeiten für eine aktive Mitgestaltung des eigenen Lebensraums wichtiger denn je. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dies nochmal verdeutlicht.
Der nächste Ausschreibungszeitraum wird am Montag, 29. Januar 2024 starten und am Sonntag, 25. Februar 2024 um 23:59 Uhr enden. Wenn ihr noch keinen Account habt, registriert ihr euch zunächst auf dieser Website. Sobald das Antragsformular am 29. Januar freigeschaltet ist, könnt ihr es ausfüllen.
Der Fonds richtet sich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Berlin – von freischaffenden Einzelpersonen, freien Gruppen und Kollektiven über künstlerische Einrichtungen und Kulturinstitutionen bis hin zu Vereinen und GmbHs. Die Projekte sollen nicht für bestimmte Akteur*innen und Communities gemacht werden, sondern von und mit ihnen.
Gefördert werden künstlerische Projekte und interdisziplinäre Ansätze, die sich mit Stadtraum und Stadtgesellschaft auseinandersetzen.
Die Projekte sollen Stadt anders denken, kreativ umnutzen und neue Perspektiven auf Stadtentwicklung aufzeigen. Hierfür sollen lokale Akteur*innen wie Nachbarschaften, Initiativen und Vereine, Stadtteilzentren, Community-Verbände, kleine Läden, handwerkliche Betriebe etc. mitgedacht und nach Möglichkeit einbezogen werden. Dies kann auf der Straße, in Parks, an öffentlichen Plätzen, aber auch auf Parkplätzen, Hinterhöfen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen geschehen. So sollen (Frei-)Räume aktiviert und gesichert werden.
Wichtig ist, dass die Projekte gesellschaftliche Ausschlüsse reflektieren und aktiv an Zugangsmöglichkeiten für Menschen, die von Diskriminierung(en) betroffen sind, arbeiten. Unterrepräsentierte Kunst- und Kulturschaffende und -praktiken werden besonders berücksichtigt.
Förderfähig sind nicht nur die Umsetzung eines Projektes, sondern auch Prozesse und Konzeptionsphasen, wie z.B. Workshops mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Projektentwicklung.
Die reguläre Fördersumme beträgt 10.000 bis 60.000 Euro pro Projekt. Für den Abbau von Barrieren und für größere Vorhaben können bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Dies muss jedoch extra begründet werden.
Der Durchführungszeitraum für 2024 wird noch bekannt gegeben.
Auf unserer Website könnt ihr euch registrieren und dann den Antrag auf Förderung online ausfüllen. Der Antrag muss auf Deutsch ausgefüllt werden. Formulare sowie einen ausgefüllten Musterantrag von Sommer 2022 findet ihr auf unserer Website unter Infos & Downloads. Unter FAQ beantworten wir schon mal die wichtigsten Fragen zum Antragsverfahren. Über die Förderanträge entscheidet die Jury des Berliner Projektfonds Urbane Praxis gemäß der Förderrichtlinie.
Im Ausschreibungszeitraum bieten wir eine telefonische Beratung an.
Auf Anfrage bieten wir Einzelberatungen mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache oder in englische Lautsprache an.
Auch könnt ihr uns eure Fragen vorab per eMail schicken an urbanepraxis@stiftungkwk.berlin.
Weitere Informationen folgen Ende des Jahres unter Beratung & Termine.
Weitere Informationen zum Programm: Berliner Projektfonds Urbane Praxis