Basisförderung Alte Musik und Ernste Musik

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

19. Februar 2024

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Personenkreis/ Zielgruppe

Gefördert werden Berliner Musikensembles, die überwiegend auf dem Gebiet der Alten und Neuen Musik professionell tätig sind und eigenverantwortlich Musikprojekte planen und realisieren. Die Ensembles sind bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten. Der Arbeitsmittelpunkt der Ensembles liegt in Berlin. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Zweck / Ziele der Förderung

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • Künstlerische Weiterentwicklung und Stärkung des Profils
  • Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und in den Medien
  • Verbesserung der Arbeitssituation der betreffenden Formationen

Voraussetzungen

  • Das Ensemble muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen sowie pro Jahr mindestens ein Konzertprogramm in hoher Qualität erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben.
  • Das Ensemble hat sich durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die bisherige Arbeit des Ensembles hat erkennbare öffentliche Präsenz.
  • Das Ensemble soll erwarten lassen, dass es in der Zeit der Förderung mindestens ein eigenes Konzertprogramm selbstständig entwickelt und in Berlin aufführt.
  • Es soll darüber hinaus erwarten lassen, dass es in der Lage ist, seine Aktivitäten auch überregional bzw. international zu betreiben.
  • Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in Berlin. Die Mehrheit der Projektbeteiligten muss ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dies ggf. nachweisen können.
  • Das Ensemble ist nicht überwiegend auf dem Gebiet Musiktheater oder Jazz tätig.
  • Ensembles, die bereits eine regelmäßige Strukturförderung oder institutionelle Förderung erhalten, können keinen Antrag stellen.
  • Die Antragstellenden und künstlerischen Leiterinnen und Leiter dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
  • Die Empfehlungen zu den Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.

Umfang der Förderung

Die Basisförderung ist für die Finanzierung von Kosten bestimmt, die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten und Audioproduktionen ganzjährig entstehen (jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres).

Bei einer Förderung können berücksichtigt werden:
Personalkosten für die künstlerische Leitung, Management, Organisation, Probenhonorare, Steuerberatung, Buchführung sowie Sachausgaben für einen Probenraum, die Kommunikation, Büromaterial, allgemeine Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, örtliche Transporte, Anschaffungen (jedoch kein Kauf von Instrumenten) u.a.

Nicht gefördert werden:
Veranstaltungskosten für Konzerte (z.B. Aufführungshonorare, Konzertsaalmieten, Drucksachen, Flyer, Reisekosten für Konzerttourneen). Probenarbeit ist ausdrücklich förderfähig, auch wenn sie letztlich einer öffentlichen Aufführung dient.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt sowie der Allgemeinen Anweisung zur Förderung von Freien Gruppen der Neuen Musik.

Weitere Informationen zur Basisförderung Alte Musik und Ernste Musik auf der Seite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
 

  • Berlin
  • Förderung

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