Chorförderung

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

1. Januar 2024

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen). Die Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, chorsinfonische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Zum einen ist die Aufführung wenig bekannter Komponisten und Komponistinnen bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht sowie auch die Entwicklung innovativer Positionen im Bereich der Chormusik; gefördert werden aber auch Chöre, die sich der Präsentation von bereits eingeführten Werken der Chorsinfonik widmen.

Umfang der Förderung

Diese Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Institutionelle Förderung / Basisförderung
    (Förderung des gesamten Geschäftsbetriebs des Chores), Basisförderung (Zuschuss zu den laufenden Probenkosten), Basisförderung mit Konzertförderung (Zuschuss zu den laufenden Probenkosten und Förderung eines Projektes)
  • Einzelprojektförderung
    (Zuschuss für ein Projekt von einem oder mehreren Berliner Chören)

Der Förderumfang ist in den Informationsblättern genauer beschrieben.

Voraussetzungen

  • Chöre, die in den letzten drei Kalenderjahren jeweils mindestens zwei anspruchsvolle Konzerte auf hohem Niveau dargeboten haben, können sich für die institutionelle Förderung oder die Basisförderung oder Basisförderung mit Konzertförderung bewerben.
  • Chöre, die sich für eine institutionelle Förderung bewerben, müssen in dem Kalenderjahr der Förderung mindesten vier, bei einer Bewerbung für eine Basisförderung in dem Kalenderjahr der Förderung mindestens zwei Konzerte in eigener Regie durchführen.
  • Diese Voraussetzungen gelten nicht für die Einzelprojektförderung.
  • Die Chöre müssen ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.
  • Studentische Chöre und Jugendchöre sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Chöre, die bereits institutionell oder strukturell gefördert werden, sind von der institutionellen Förderung und der Basisförderung ausgeschlossen.

Zeitraum der Ausschreibung

Die institutionelle Förderung, Basisförderung und Basisförderung mit Konzertförderung wird in der Regel im Januar für das übernächste Jahr ausgeschrieben. Die Einzelprojektförderung wird in der Regel im Januar für das nächste Jahr ausgeschrieben.

Weitere Information zur Chorförderung und Antragsstellung auf der Seite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

  • Förderung
  • Berlin
  • Chor

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