Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin - Musik: Paris
14. Oktober 2025
14. Oktober 2025
Paris in Kooperation mit der Cité Internationale des Arts
für Musiker:innen/Komponist:innen:
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die Cité Internationale des Arts eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstler*innen bereit.
Voraussetzungen
• Die Künstler*innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
• Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
• Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
• Die Künstler*innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
• Ehemalige Kulturaustauschstipendiat:innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (September 201 oder früher), können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
für Paris: monatlich 2.500,- € pauschal (Hin-/Rückreise, Material, Lebenshaltung) und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité und Teilnahme an den Programmangeboten der Cité;
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstler*innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler:innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution
• Cité International des Arts – www.citedesartsparis.net
Antragsstellung
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Jury
Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Die von der Berliner Kulturverwaltung berufenen Fach-Jurys treffen im November/Dezember 2025 eine Vorauswahl.
Mehr Infos finden sich auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.