Infrastrukturförderung Freie Szene

Bezirksamt Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

15. Oktober 2025

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Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse daran, dieses zu verstetigen und zu erweitern.

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt vor diesem Hintergrund Mittel zur struktu­rellen Stärkung der Freien Szene. Diese werden nach Maßgabe der Landes­haus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung von Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die im Bezirk Pankow ihren Sitz haben.

Aktuelle Hinweise

Die Antragsfrist für Maßnahmen im Jahr 2026 endet am 15. Oktober 2025.

Maßnahmen zu Diversitäts­­entwicklung, Anti­dis­­kriminie­rung und Barriere­­frei­heit sind besonders förder­fähig. Bauliche Maß­nahmen sind aus­­geschlossen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Förder-Richtlinien

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse daran, dieses zu verstetigen und zu erweitern.

Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt vor diesem Hintergrund Mittel zur struktu­rellen Stärkung der Freien Szene. Diese werden nach Maßgabe der Landes­haus­halts­ordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung von Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die im Bezirk Pankow ihren Sitz haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die den organisa­tori­schen und tech­nischen Betrieb der Ein­richtungen optimieren. Das Förder­instrument ergänzt die projekt­basierte Arbeit der im Bezirk ver­ankerten Akteur*innen und soll eine struk­tu­relle Ent­wicklung unter­stützen. Ermöglicht werden dabei einer­seits techni­sche und beweg­liche An­schaf­fungen und anderer­seits Qualifizierungen und Organi­sa­tions­beratungen. Dies umfasst auch Maß­nahmen in den Bereichen Anti­dis­kriminie­rung, Diversitäts­ent­wicklung und Barriere­freiheit.

Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Ein­richtungen

  • zu einer Ver­besserung im Betriebs­ablauf / bei den Arbeits­be­din­gungen beitragen,
  • eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
  • Diskriminierung entgegen­wirken und Gleich­stellung fördern,
  • die Attraktivität des Ortes / des Ange­botes für das Publikum erhöhen,
  • die infrastrukturellen Voraus­setzungen zur Teil­habe von Menschen mit Be­hin­de­rungen ver­bessern,
  • die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.

Die Förderung baulicher Maßnahmen ist aus­ge­schlossen. Für künst­lerische oder kulturelle Projekt­arbeit sind andere Pro­gramme vor­gesehen.

Personenkreis / Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultur­ein­richtungen in freier Träger­schaft, die gegen­wärtig keine Spiel­stätten­förderung im Sinne einer struk­turellen Förderung (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Erwünscht sind Bewer­bungen viel­fältiger Perspek­tiven und von künst­lerischen Akteur*innen, die im Kultur­bereich bislang aufgrund von Diskriminierungs­erfahrungen unter­repräsen­tiert sind. Zuwendungs­empfän­ger*innen können natürliche und juristische Personen sein.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung von Zu­wen­dungen ist die Verfüg­barkeit und Frei­gabe der ent­sprechen­den Gelder im Haus­halt. Diese erfolgt in der Regel zu Beginn des für die Förderung relevanten Haushalts­jahres, ist jedoch zum Zeit­punkt der Aus­schreibung noch nicht gegeben.

Gemäß den haushalts­recht­lichen Bestimmungen können nur solche Maß­nahmen ge­fördert werden, die zum Zeitpunkt der An­trag­stellung und vor eventueller Bewilli­gung noch nicht be­gonnen haben und deren Ab­schluss das betreffende Haus­halts­jahr nicht über­schreitet. Der Be­willi­gungs­zeit­raum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres. Frühest­möglicher Beginn des Förder­zeit­raumes ist der 1. März desselben Jahres. Die An­schaffungen müssen in der Ein­richtung sorg­fältig gepflegt und inventari­siert werden.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleich­berechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbeson­dere auf Zugang zu kul­tu­rel­len Veran­staltungen. Barriere­freiheit soll im Rahmen der Maßnahme eingeplant und erläutert werden. Eine ent­sprechende Erst­beratung ist beim Berliner Projekt­büro für Diversitäts­entwicklung – Diversity Arts Culture – möglich.

Im Übrigen gelten die Voraus­setzungen zur Gewährung von Zuwen­dungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Aus­führungs­vorschriften:

  • öffentliches Interesse und Vorrang anderer Mittel (z. B. Eigenmittel)
  • Grundprinzipien der Wirtschaft­lichkeit/­Sparsamkeit
  • Sicherstellung einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung
  • Für juristische Personen: Registrierung in der Transparenz­datenbank sowie Zu­stimmung zur Veröffent­lichung in der Zuwendungs­daten­bank des Landes Berlin

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Es handelt sich in der Regel um eine Fehlbedarfs­finanzierung. Pro Einrichtung und Jahr können maximal 7.500 € vergeben werden. Zulässig sind Ausgaben für:

  • bewegliche Ausstattung: Technik und sonstige Gegenstände
  • Qualifizierungen, Fach-­Beratungen, Weiter­bildungen, Trainings, Work­shops
  • Kombinationen aus diesen beiden Punkten, z. B. eine induktive Höranlage mit einer Schulung für 5 Personen oder ein Mischpult mit einer Weiter­bildung für 2 Personen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ausgaben für mehr Barrierefreiheit, Diversität und gegen Diskriminierung.

Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr bis zu 30.000 € zur Verfügung.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Projekt­förderungen (kurz: ANBest-P). Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:

  • Der Verwendungs­zweck der bezirklichen Zu­wendung ist im Finanzierungs­plan explizit zu benennen.
  • Im Zuwendungs­bescheid werden Publizitäts­regelungen fest­gelegt, die bei Förderung des Vorhabens zu beachten sind.
  • Die Titel der geförderten Maßnahmen, die Namen der Zuwendungs­empfänger*innen sowie die jeweiligen Zuwendungs­beträge werden auf der Website der Fach­ver­waltung veröffent­licht.
  • Der Verwendungs­nachweis ist spätestens vier Monate nach Ende des Bewilligungs­zeit­raumes vorzulegen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unab­hängigen, interdiszi­plinär besetzten Förder­beirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammen­setzung des Gremiums finden sich im ent­sprechenden Bereich auf den “Webseiten der Fach­verwaltung.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungs­behörde entscheidet aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Haus­halts­mittel.

Die Entscheidungen liegen voraus­sichtlich bis Ende Dezember des Antrags­jahres vor, die Mitteilung über die Förder­ent­scheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden ver­traulich behandelt und dienen aus­schließlich Ent­scheidungs- bzw. Förder­zwecken. In diesem Zusammen­hang ist die Kenntnis­nahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antrag­stellende bei Antrag­stellung zu bestätigen.

Weitere Informationen auf der Webseite des Bezirksamts Pankow.

  • Berlin
  • Förderung
  • Förderung der Kunst- und Kulturämter

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