Sa, 15/10/2022, 23:45 Uhr
Frist

Infrastrukturförderung Freie Szene


Amt für Weiterbildung Kultur Pankow

Die nächste Antragsfrist endet am Samstag, 15. Oktober 2022, und betrifft Maß­nahmen, die im Haushaltsjahr 2023 realisiert werden sollen.

Maßgeblich ist der persönliche oder postalische Eingang im Fachbereich Kunst und Kultur.

Bitte lesen Sie die Förderkriterien sowie die zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen und Dokumente (Downloads) aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an den Fachbereich.

Förderkriterien

Inhalte und Ziele
Ziel der Fördermaßnahme ist die Optimierung im Organisationsbetrieb von Kunst- und Kultur­ein­rich­tungen in freier Trägerschaft. Die Akteur*innen der Freien Szene arbeiten und finan­zieren sich häufig projekt­gebunden. Innerhalb der Projekt­förderungen sind Ausstattungs­kosten selten abzurechnen, so dass oft über private Mittel die Voraus­setzungen und Arbeits­grund­lagen für geförderte Projekte erst geschaffen werden müssen. Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse an einer Verstetigung bzw. Erweiterung. Mit dem zusätz­lichen Förder­instrument wird eine Ergänzung geschaffen, die eine strukturelle Entwicklung unter­stützt. Ermöglicht werden einerseits technische und andere bewegliche Anschaffungen, andererseits Qualifizierungen und Organisations­beratungen.

Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Einrichtungen

  • zu einer Verbesserung im Betriebsablauf / bei den Arbeitsbedingungen beitragen,
  • eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
  • die Attraktivität des Ortes / des Angebotes für das Publikum erhöhen,
  • die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern,
  • die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.

Art und Umfang der Finanzierung
Es handelt sich um eine Festbetrags­finanzierung, die unabhängig von einer Projekt­förderung gewährt wird. Unterstützt werden im Bereich der strukturellen Stärkung der Kunst- und Kultur­szene Pankows Ausgaben für technische Ausstattungen und bewegliche Anschaffungen, die dazu beitragen, dass der Kunst- und Kultur­betrieb in den Einrichtungen bewahrt und optimiert werden kann. Darüber hinaus können die Förder­mittel für Qualifizie­rungen (Beratungen oder Weiter­bildungen im Bereich der Belange der Kunst- und Kreativ­wirtschaft) eingesetzt werden. Es sollen im Besonderen Investitionen ermöglicht werden, die nicht über Projekt­mittel finan­zier­bar sind. Ausge­schlossen ist die Unter­stützung baulicher Sanierungs­maßnahmen.

Die Höhe und Zusammen­setzung der jeweiligen Förder­summe sind abhängig von der Ge­samt­antrags­lage und der zur Verfügung stehenden Zuwendungs­mittel im betreffenden Haus­halts­jahr. Pro Einrichtung und Jahr kann ein Antrag eingereicht werden. Bei einer Gesamt­förder­summe von 30.000,00 € können für technische und bewegliche Ausstattungen Mittel ab 500,00 € bis maximal 7.500,00 € pro Antrag/pro Jahr bewilligt werden. Qualifizierungen können bis 500,00 € pro Einrichtung/pro Jahr unterstützt werden.

Sollten die Mittel nach Antrags­prüfung nicht vollständig ausgeschöpft werden, so fließen sie zurück in den Bezirks­kulturfonds.

Es können nur solche Investitionen getätigt werden, die neu angeschafft werden. Auch Teil­beträge können übernommen werden, wenn die Investitions­kosten die Förder­summe über­steigen und gewährleistet wird, dass die restliche Summe durch Eigenmittel / Drittmittel aufgebracht werden kann. Die Mittel sind an das Jähr­lichkeits­prinzip gebunden und müssen bis 31. Dezember des laufenden Jahres ausgegeben werden. Frühestmöglicher Beginn des Förderzeitraumes ist der 1. März des laufenden Jahres. Die Anschaffungen müssen in der Einrichtung sorgfältig gepflegt und inventarisiert werden.

Die Förderempfänger*innen sind in einem Verlauf von sechs Jahren verpflichtet, den Fach­bereich Kunst und Kultur im Bezirk Pankow darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Aus­stattung nicht mehr in der Einrichtung genutzt wird (sei es durch Auflösung oder Umorien­tierung). Es wird dann mit dem Förderbeirat über eine Weiter­verwendung etwa in anderen Einrichtungen mehrheitlich abgestimmt.

Antragsteller*innen
Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultur­einrichtungen in freier Trägerschaft, die keine Spiel­stätten­förderung erhalten und ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Zuwendungs­empfän­ger*­innen können natürliche und juristische Personen sein.

Informationen / Antragstellung - Berlin.de