Ernst von Siemens Musikstiftung

Die Ernst von Siemens Musikstiftung engagiert sich auf vielfältige Art und Weise für die zeitgenössische Musik. Neben der jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponistenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.

Darüber hinaus fördert die Ernst von Siemens Musikstiftung weltweit Festivals, Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, Kompositionsaufträge, Symposien und die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften. Ein weiteres Anliegen der Musikstiftung ist die Förderung von Akademien für junge Musiker und Komponisten. Zudem unterstützt die Musikstiftung Vermittlungs-, Kinder- und Jugendprojekte, welche die Neue Musik einem neuen bzw. jungen Publikum erschließen. Das Kuratorium zeichnet qualitativ herausragende Projekte aus einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen mit einer Förderung aus. Kleinere und größere Projekte sind grundsätzlich gleichberechtigt.

Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Musikstiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Förderungen von Übersetzungen sowie Druckkostenförderungen von Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Projektanträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.

Antragssteller

Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich. Der anzugebende Antragsteller ist Ansprechpartner für alle inhaltlichen Rückfragen. Der anzugebende kaufmännische Leiter muss zeichnungs­berechtigt für die Institution sein, da er im Fall einer Förderung den Fördervertrag zu unterzeichnen hat.

Fördermodus

Eine Förderung wird maximal für drei aufeinanderfolgende Jahre bzw. Perioden (z.B. Biennalen) ausgesprochen. Jede Institution kann nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.

Fördersumme

Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten mit Ausnahme von Kompositionsaufträgen. Übernommen werden vor allem künstlerische Kosten. Das Kuratorium achtet darauf, wie die angesuchte Fördersumme im Verhältnis zur Beteiligung anderer Institutionen/Veranstalter/Stiftungen steht. Diese sollten sich in einem ähnlichen Rahmen am Projekt beteiligen.

Weitere Informationen zu aktuellen Antragsfristen finden Sie hier.

Der Ensemble Förderpreis der Ernst von Siemens Musikstiftung

Der Ensemble Förderpreis der Ernst von Siemens Musikstiftung wurde ins Leben gerufen, um Ensembles möglichst individuell und nachhaltig in ihrer künstlerischen und strukturellen Weiterentwicklung zu unterstützen. Zwei Ensembles werden je mit bis zu 75.000 € ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Ensemble Förderpreis finden Sie hier.