Wiederaufnahmeförderung
Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
17. Februar 2026
17. Februar 2026
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.
Voraussetzungen
Umfang der Förderung
Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben.
Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (z.B. Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten.
Zeitraum der Ausschreibung
Es werden zweimal jährlich Vergabeverfahren für den Wiederaufnahmefonds durchgeführt.
Die nächste Abgabefrist ist der 17. Februar 2026 um 15 Uhr.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Weitere Informationen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.