Vierjährige Festivals und Reihen (2028-2031)

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

31. März 2026

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Zielgruppe

Mit den Mitteln sollen stadtpolitisch relevante Festivals und Reihen gefördert werden, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, Festivals und Reihen, die sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung in der Berliner Kulturlandschaft etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Die vierjährige Förderung schafft durch ihre Langjährigkeit neuen Raum für Innovation und das Ausloten nachhaltiger künstlerischer Entwicklungspotenziale.

Gefördert werden Festivals und Reihen:

  • die in den letzten fünf Jahren mind. zwei Mal aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden
  • die in Berlin entwickelt und sichtbar werden
  • die sich durch ihre überregionale/internationale Strahlkraft auszeichnen (z.B. durch entsprechende Kooperationen, Netzwerke, Beteiligte)
  • die neue und richtungsweisende Impulse geben
  • die eine polyzentrische Wirkung entfalten (z.B. durch Einbindung verschiedener Bezirke, Räume, Veranstaltungsformate)
  • die verbundfördernd arbeiten (z.B. durch Einbindung von verschiedenen Szenen, Verbänden, Institutionen)
  • die inklusive Ansätze verfolgen

Voraussetzungen

  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch den Sitz des/der Antragsteller*in gegeben.
  • Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine zweimalige öffentliche Förderung des Festivals oder der Reihe z.B. durch Land, Bund, EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Erfahrung in der Abrechnung öffentlicher Gelder wird vorausgesetzt.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Festivals und Reihen müssen in Berlin sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller*innen können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
  • Die Inaussichtstellung für die Förderung umfasst einen Zeitraum von vier Jahren. Die Mittel für die einzelnen Festivals und Reihen werden jeweils jährlich bewilligt. Ein Verwendungsnachweis muss nach jedem Förderjahr erstellt werden.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen vierjährig wird alle 4 Jahre ausgeschrieben. Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Februar 2026 veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist für die Förderung in den Jahren 2028-2031 endet am 31.03.2026 um 14 Uhr (MEZ).

 

Weitere Informationen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt

  • Förderung
  • Festival

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