Musikfonds

2. Förderrunde 2026 / bis 3.000 €

29. Mai 2026

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©Musikfonds

Der Musikfonds fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen.

Seit 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Ab dem Jahr 2026 wird mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.      
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu drei geplanten Fristen im Jahr 2025 kurzfristig eingereicht werden.

Über die Förderung dieser Anträge entscheidet die Geschäftsführerin des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: 

  • Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
  • Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
  • zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
  • Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren

Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.

Projekte, die eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

  • Benefizveranstaltungen
  • reine Tonträger- oder Videoproduktionen
  • Bildungs- und Auslandsreisen
  • Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
  • Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
  • reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
  • Wettbewerbe
  • reine Amateur:innen-Projekte

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Antragsfristen im Jahr 2026 für die kleine Projektförderung:

30. Januar – für Veranstaltungen im April, Mai, Juni 2026 (18:00 Uhr MEZ)

29. Mai – für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 (18:00 Uhr MEZ)

31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)

30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)

Weitere Informationen zu den Fördervorraussetzungen und zur Antragstellung auf der Webseite des Musikfonds.

  • Musikfonds
  • Förderung

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