IMPACT-Förderung
Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
23. Oktober 2025
23. Oktober 2025
Zweck / Ziele der Förderung
Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.
Voraussetzungen
Umfang der Förderung
Es stehen insgesamt ca. 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Diese Summe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2026.
Zeitraum der Ausschreibung
Die IMPACT-Förderung wird in der Regel im Sommer eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!
Weitere Informationen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.